Versicherungsmakler
Zu den Leistungen von "Die Finanz-Makler" gehört die Ausarbeitung eines optimalen Versicherungsschutzes für Sie. Hierbei werden wir für Sie als Versicherungsmakler tätig.
Der Unterschied zwischen einem Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler ist wenigen bekannt und wird in der Alltagssprache häufig synonym verwendet. Dabei gibt es rechtlich erhebliche Unterschiede. Hier erfahren Sie genau, was der Unterschied ist zwischen einem Versicherungsvertreter und einem Versicherungsmakler:
Der Versicherungsvertreter
Ein Versicherungsvertreter vertritt – wie der Name sagt – die Interessen einer Versicherungsgesellschaft. Er ist gebundener Versicherungsvertreter nach § 34 d Abs. 4 GewO. Entweder handelt es sich um Angestellte oder Handelsvertreter einer Versicherungsgesellschaft oder eines anderen Versicherungsvertreters. Der Vertreter übernimmt teilweise die Informations- und Beratungspflichten, erstellt Angebote „seines“ Versicherers, nimmt die Anträge auf und dokumentiert die Beratung. Er ist an die Weisungen des Versicherers gebunden, wirbt für ihn neue Kunden und steht diesen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Wer die Interessenvertreter der Versicherungsgesellschaft ist kann nur bedingt gleichzeitig Interessenvertreter des Versicherungsnehmers sein. Ein Vertreter darf auch nur die Produkte seines Versicherers anbieten. Wenn ein Versicherungsvertreter Produkte von mehreren Gesellschaften anbieten, dann handelt es sich entweder um einen Vertreter, dessen Versicherungen mehrere Versicherungen aufgekauft hat und deren unterschiedliche Marken und Gesellschaften nun im Auftrag der Hauptgesellschaft vertrieben werden; oder es handelt sich um einen sogenannten Mehrfachagenten (dazu weiter unten).
Wenn der Kunde den Versicherer wechseln möchte, muss er sich automatisch an einen neuen Versicherungsvertreter wenden (und gewöhnen). Der Versicherungsvertreter braucht überdies keine Erlaubnis für die Berufsausübung. Leider machen auch nur die wenigsten von der Möglichkeit Gebrauch, freiwillig ihre Qualifikation, Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nachzuweisen, so wie das der Versicherungsmakler tun muss.
Der Mehrfachagent
Der Mehrfachagent ist ein Versicherungsvertreter, der im Auftrag von mehreren Versicherungsgesellschaften arbeitet. Die meisten Mitarbeiter von Allfinanz-Strukturvertrieben sind Handelsvertreter und Mehrfachagenten mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO. Ein Mehrfachagent braucht zur Berufsausübung eine Erlaubnis, wie ein Versicherungsmakler. Er ist aber nicht verpflichtet, eine Marktanalyse vorzunehmen und eine Empfehlung abzugeben, welcher Vertrag geeignet ist, die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zu erfüllen. Wer mehrere Versicherer anbietet, ist deshalb noch lange nicht unabhängig.
Der Versicherungsmakler
Der Versicherungsmakler braucht eine Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO. Spätestens seit dem „Sachwalterurteil“ des BGH aus dem Jahr 1985 steht fest: der Versicherungsmakler steht auf der Seite des Kunden (er nennt sie wie Anwälte und Steuerberater „Mandanten“), den Versicherungsnehmern. Versicherungsmakler vertreten also weder eine, noch mehrere Versicherungsgesellschaften und sind bei diesen auch nicht angestellt. Nach geltendem Recht sind sie in erster Linie Versicherungsvermittler, d.h. sie analysieren die Risiken ihrer Mandanten, sondieren den Markt nach geeigneten Anbietern und Tarifen, beraten ihre Mandanten und begründen ihre Empfehlungen, welcher Vertrag die Bedürfnisse der Mandanten erfüllen kann. Ferner dokumentieren sie den Vermittlungsvorgang, besorgen den benötigten und gewünschten Versicherungsschutz und überprüfen das Vermittlungsergebnis auch nach der Vermittlung. Der Versicherungsmakler dient als Ansprechpartner des Mandanten, arbeitet mit deren Vollmacht (Änderungen, Kündigung, Beantragung). Ist der Mandant mit einer Versicherung unzufrieden, kann die Versicherungsgesellschaft geändert werden, ohne sich deshalb an einen neuen Vermittler wenden zu müssen.
Der Versicherungsmakler benötigt, um seinen Beruf ausüben zu können, eine Gewerbeerlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Dafür hat er wiederum eine Vielzahl von Bedingungen zu erfüllen: Sachkundenachweis, Ausbildung und Berufserfahrung (IHK Versicherungsfachmann/-frau); Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen); Guter Leumund (keine Eintragung im Schuldenregister, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes usw.), Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro.
Wer Sie besser berät, hängt vom Charakter, der Persönlichkeit und der Fachkompetenz des einzelnen Vermittlers ab. Mehr Möglichkeiten, mehr Verantwortung und auch Haftung in Ihrem Interesse tätig zu werden, hat der Versicherungsmakler.